Testkonzept der Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

hier finden Sie das Testkonzept der Schule. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Besucher müssen einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder eine vollständige Impfung (d.h. die Zweitimpfung liegt länger als 2 Wochen zurück) vorweisen. Die Selbsttests sollen zuhause durchgeführt werden. Im Präsenzunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler montags und donnerstags negativ getestet sein. Als Bild finden Sie eine Testanleitung angehängt.

Wir begrüßen alle Schülerinnen und Schüler am Montag, den 09.08.2021 um 7:30 Uhr auf dem Schulhof.

Bitte dann schon Negativbescheinigung mitbringen !

Testkonzept Schule Land Brandenburg Schuljahr 2021/2022 – (MBJS, 09.08.2021)
                       
                                                 MBJS Testkonzept Schule Schuljahr 2021/2022 – Stand 09.08.2021 -  Anlage 3
                      Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg
                      hier.     1.         Elterninformation
                                2.         Formular  zur  Abgabe  der  Selbsttests  für  die  Anwendung  zu  Hause  (nur  für  minderjährige  
                                           Schüler/innen auszufüllen)                  
                      Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,
                      ab Montag, dem 9. August 2021 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn an zwei bestimmten, nicht
                      aufeinanderfolgenden  Tagen  pro  Woche  eine  tagesaktuelle  (nicht  länger  als  24  Stunden  zurückliegende)
                      Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit
                      negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 22 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).  
                      Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht oder an
                      der  in  den  Grundschulen  organisierten  Notbetreuung  teilnehmen  wollen,  und  die  in  den  Schulen  Tätigen.
                      Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 5 Abs.
                      2 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).
                      Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung
                      vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines
                      Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen.  
                      Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher
                      keine zusätzlichen Ausgaben.
                      Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand
                      von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter
                      Aufsicht durchgeführt werden können.  
                      Grundsätzlich soll ein Selbsttest am ersten Schulbesuchstag der Woche nachgewiesen werden. Die Schulen legen
                      im Übrigen den zweiten Schultag fest. Schüler/innen, die sich schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfungen
                      stellen, an den Prüfungstagen selbst testen.
                      Für das Selbsttesten zu Hause werden für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule
                      zur Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung in der Grundschule anwesend
                      sein werden, jeweils zwei Selbsttests entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen
                      Umschlag mit nach Hause gegeben oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen
                      selbst ausgehändigt.
                      Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer Erklärung, ob die Schule
                      die Selbsttests Ihrem minderjährigen Kind mitgeben kann oder ob Sie die Selbsttests bei der Schule selbst
                      abholen wollen.