Hausordnung

Fit fürs Leben! - Die 10 Grundsätze unserer Schule

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Dies gilt für SchülerInnen, Lehrkräfte und technische MitarbeiterInnen sowie Gäste.

  2. Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.
    Alle SchülerInnen und alle Lehrkräfte haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich und die Pausen erholsam sind.

  3. Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann!
    Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss
    Regeln anerkennen und befolgen!

  4. Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft!
    Jeder behandelt MitschülerInnen und Lehrkräfte so, wie er selbst behandelt werden möchte
    und leistet Hilfe dort, wo ein anderer Hilfe benötigt.

  5. Kritik ist erwünscht, wenn sie zur Besserung der Verhältnisse führen kann.
    Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit seiner Kritik verbessern möchte. Wer
    kritisiert, um Menschen zu beleidigen, hilft niemandem.

  6. Wir gestalten unseren Arbeitsplatz Schule so, dass wir uns gern in den Räumen aufhalten.
    Unsere Räume, Flure und Außenanlagen pflegen und gestalten wir. Mit Einrichtungen wird
    sorgfältig umgegangen und Müll wird vermieden.

  7. Wir dulden keine Drogen an unserer Schule!

  8. Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich. Nicht für die Schule, sondern für das Leben
    soll gelernt werden. Dies entspricht dem Leitbild unserer Schule: Fit fürs Leben!

  9. Die Schule braucht das Vertrauen und die Mitarbeit von Eltern und SchülerInnen!

  10. Über die Arbeit der Mitwirkungsgremien der Schule hinaus brauchen wir offene Gespräche
    und vielfältige Formen der Zusammenarbeit aller Beteiligten, um gute Lernbedingungen für
    unsere SchülerInnen zu schaffen.

 

Allgemeine Festlegungen

Alle SchülerInnen nehmen ihr Recht auf Schulbildung verantwortungsbewusst wahr. Dieses Recht verbindet sich mit der Pflicht zur regelmäßigen Unterrichtsteilnahme und zum pünktlichen Erscheinen zum Unterricht.

An unserer Schule herrschen Offenheit, Toleranz und Meinungsfreiheit. Es wird ein respektvoller Umgang miteinander gepflegt. Hinweisen und Aufforderungen aufsichtsführender Lehrkräfte sowie technischer MitarbeiterInnen sind nachzukommen.

Alle SchülerInnen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres aktenkundig über die Hausordnung belehrt und sind zu deren Einhaltung verpflichtet.

 

Organisatorische Rahmenbedingungen

  1. Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr und endet spätestens 15:35 Uhr. Ab 07:20 Uhr werden die SchülerInnen bis zur Beendigung des planmäßigen Unterrichts auf dem Schulgelände beaufsichtigt. Den Weisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte und der technischen MitarbeiterInnen ist stets Folge zu leisten.

  2. Mit dem Vorklingeln um 07:35 Uhr stellen alle SchülerInnnen umgehend ihre Unterrichtsbereitschaft her. Alle SchülerInnen sind für ihre persönlichen Arbeitsmaterialien (Vollständigkeit, Benutzbarkeit) verantwortlich und haben die Obhutspflicht für ihr Eigentum. Jeder ist verpflichtet das persönliche Eigentum anderer und das Eigentum der Schule (Schulbänke, Spinde usw.) zu achten und zu schützen. Mutwillige Beschädigungen ziehen den Ersatz des Gegenstandes und weitere Konsequenzen nach sich, welche im Ermessen der Lehrkräfte liegen. Für mutwillige Zerstörungen werden die Eltern haftbar gemacht.

  3. Täglich informieren sich alle SchülerInnen über Unterrichtsvertretungen und sonstige Abweichungen vom Stundenplan.

  4. Verspätungen von Lehrkräften sind spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat anzuzeigen.

  5. Während des Unterrichts herrscht im Schulhaus Ruhe. In jedem Fachraum gilt das Prinzip der Fachraumordnung. SchülerInnen, die eine Freistunde haben, halten sich im Speiseraum, ggf. im Raum der Schulsozialarbeiterin, auf. Der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet.

  6. Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts sind untersagt.

  7. Elektronische Geräte (Handys, MP3- Player usw.) sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen aufzubewahren.

  8. Die kleinen Pausen nach der 1., 3., 4., 6. und 7. Unterrichtsstunde dienen dem zügigen Wechsel des Fachraumes und der Vorbereitung auf den Unterricht. Mit dem Vorklingeln sind alle SchülerInnen auf ihrem Platz. In den großen Pausen nach der 2. und 5. Stunde gehen alle SchülerInnen auf den Schulhof. Die Essenteilnehmer begeben sich in die ihnen zugewiesenen Speiseräume und nach Einnahme des Essens sofort auf den Schulhof.

  9. Pausenregelung bei Regenwetter: In der Frühstückspause stehen allen SchülerInnen die Speiseräume und das Foyer zur Verfügung, in der Mittagspause ausschließlich das Foyer. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes für den Zeitraum des stundenplanmäßigen Unterrichts und in den großen Pausen ist nicht gestattet.

  10. Das Verwenden, Sichtbarmachen oder Einbringen von Kennzeichen bzw. Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder der zur Gewaltherrschaft strebenden Lehren (z.B. antisemitische oder rassistische Prägungen) sind verboten. Jede Form extremistisch begründeter Gewaltandrohung und ihre Anwendung wird konsequent verfolgt und sanktioniert. Die Verbreitung extremistischer Inhalte in Wort, Schrift und Bild sind untersagt sowie Symbole, Abzeichen und Plaketten mit erkennbarer extremistischer Orientierung.

  11. Es gilt das Verbot der Mitnahme von Waffen und pyrotechnischer Erzeugnisse jeglicher Art!

  12. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderer Drogen sowie deren Besitz und Vertrieb sind auf dem gesamten Schulgelände verboten!

  13. Das Fahrradfahren auf dem gesamten Schulgelände ist nicht gestattet. Die in den Fahrradständern abgestellten Fahrräder sind durch geeignete Sicherungen gegen Diebstahl zu schützen.

  14. Für Besucher und Gäste besteht Anmeldepflicht im Sekretariat. Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.